Klasse BF 17:
 
Was man mit der Klasse BF 17 fahren darf...
 
- Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
   (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
- Hinter diesem Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
   von höchstens 750 kg mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der  
   Fahrzeugkombination 3,5 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die 
   Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
 
Die oder der 17-Järige:
 
- darf nur in Anwesenheit eines benannten Begleiters fahren
- darf Fahrzeuge der Klassen S, L und M auch ohne Begleitung fahren
Die begleitende Person:
 
- muss mindestens 30 Jahre alt sein
- muss seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- darf nicht mit mehr als 1 Punkt in Flensburg belastet sein
- darf nicht begleiten, wenn man 0,35 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft 
    oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper 
    hat, die zu seiner solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt
- darf nicht unter Drogen stehen
 
 
Für die Anmeldung benötigt man:
 
1. Sehtest
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Kopie des Personalausweises und Führerschein der begleit Person
 
 
 
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