  |   |    |  
 
Klasse A2   Was man mit der Klasse A2 beschränkt fahren darf...   Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei
  denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt   Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach der Erteilung dieser Fahrerlaubnis.   Mindestalter: 18 Jahre     Für die Anmeldung benötigt man: 
 
 1. Sehtest 2. Personalausweis 3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort) 4. Passbild (Biometrisch)       zurück  
 | 
 
  | 
 
 
 |   |    |  
  |  
  |   | 
|