Klasse D:
 
Was man mit der Klasse D fahren darf...
 
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nihct mehr als 750 kg)
 
 
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis;
                                      bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches 
                                      Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle 
                                      für Fahreignung
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
 
 
 
Für die Anmeldung benötigt man:
 
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
 
 
Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung
                                                sowie ein augenärztliches Zeugnis. 
                                                Bei Verlängerung über das 50.  
                                                Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie
                                                bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
 
 
 
zurück