Klasse D1:
 
Was man mit der Klasse D1 fahren darf...
 
 
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigem Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
 
 
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis;
                                      bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches
                                      Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle 
                                      für Fahreignung
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
 
 
 
Für die Anmeldung benötigt man:
 
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
 
 
Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung
                                                sowie ein augenärztliches Zeugnis.
                                                Bei Verlängerung über das 50. 
                                                Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie
                                                bei der Ersterteilung nachgewiesen werden.
 
 
 
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