Klasse D1E:
 
Was man mit der Klasse D1E fahren darf...
 
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombiantion darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
 
 
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse D1 erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Ärztliche Untersuchung: ärztliche Untersuchung und augenärztliches Zeugnis;
                                      bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches 
                                      Gutachten oder Gutachten durch eine Begutachtungsstelle
                                      für Fahreignung
Befristung der Fahrerlaubnis: auf 5 Jahre
 
 
 
Für die Anmeldung benötigt man:
 
1. Augenärztliches Zeugnis
2. Personalausweis
3. Erste Hilfeschein (Sofortmaßnahme am Unfallort)
4. Passbild (Biometrisch)
5. Ärztliche Untersuchung
 
 
Wiederholungsuntersuchungen: Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung 
                                                sowie ein augenärztliches Zeugnis.
                                                Bei Verlängerung über das 50. 
                                                Lebensjahr hinaus muss zusätzlich die Eignung wie 
                                                bei derErsterteilung nachgewiesen werden.
 
 
zurück